Die Krankenkassen beteiligen sich an den Beratungskosten. Sie bezuschussen sowohl die vorbeugende Ernährungsberatung (§ 20 SGB V) als auch die Ernährungstherapie bei Erkrankungen und krankheitsbedingten Ernährungsproblemen (§ 43 SGB V).
Um diese Bezuschussung in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie von Ihrem Arzt eine Bescheinigung, dass er die Beratung für notwendig erachtet. Ein entsprechendes Formular finden Sie in der Rubrik Service. Bitte fertigen Sie vom ausgefüllten Formular eine Kopie für mich an, bevor Sie es zur Krankenkasse senden. Einen Kostenvoranschlag stelle ich Ihnen auf Wunsch gerne aus.
Mehr Infos zu seriöser und bezuschussungsfähiger Ernährungsberatung unter:
https://www.dge.de/service/zertifizierte-ernaehrungsberatung/